الموضوع: Die Regeln der Ehe und der Scheidung

1

Die Regeln der Ehe und der Scheidung

Imam Nasser Mohammad El-Yemeni


17-03-2010


Gute Neuigkeiten für die Gläubigen und eine wichtige Aussage über die Heirat, die Scheidung und deren Regeln.

(Dieser Bayan wurde aus dem Englischen übersetzt. Der Originaltitel lautet: An important statement and good news for the believers…Marriage, Divorce and the regarding laws!)


Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Friede sei mit den Propheten, von dem ersten bis zum Siegel, Prophet Mohammed (saw), dem Analphabeten. Friede sei auch mit deren rechtschaffenen Familien und den Gläubigen die ihnen bis zum Tag des Gerichts folgen/ folgten.


„Allah, der Höchste, sagte“:

Und heiratet keine, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und eine Abscheu und ein übler Weg. (22)
Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen mit denen ihr die Ehe vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, es ist bereits geschehen. Seht! Allah ist Allverzeihend und Barmherzig! (23)
Und verwehrt sind euch verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise! (24)
(S4/V22-24)

„Zu den nach der Wahrheit suchenden, sage ich nichts als die Wahrheit über Allah und seine Bestimmungen, denn es ist die Wahrheit der gefolgt werden muss. Was gibt es außer der Wahrheit als die Lüge!“

Und heiratet keine, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn, es geschah bereits zuvor. Wahrlich, es ist eine Schande und eine Abscheu und ein übler Weg. (22)

„In diesem Vers hat Allah verboten, dass eines Vaters Sohn, die Frau seines Vaters heiratet. Es spielt hierbei keine Rolle ob der Vater sich hat scheiden lassen oder sogar verstorben ist. Es ist dem Sohn verboten diese Frau zu ehelichen.“

…Wahrlich, es ist eine Schande und eine Abscheu und ein übler Weg. (22)

„Direkt danach nannte Allah die Frauen die einem jeden Mann, wenn die Frauen zu ihm in den genannten Beziehungen stehen, für die Heirat verboten sind!“

Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen mit denen ihr die Ehe vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, es ist bereits geschehen. Seht! Allah ist Allverzeihend und Barmherzig! (23)

„Allah erlaubte uns, dass wir neben der Frau die wir bereits geehelicht haben und nun umsorgen, noch entweder eine zweite, dritte oder vierte heiraten dürfen. Sollten wir jedoch fürchten dass wir sie ungerecht behandeln würden, dann sollen wir nur eine Frau heiraten. Nachdem Allah erklärte was uns an Frauen verboten ist, erklärte er welche uns erlaubt sind.“


…Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei….(24)

„Das bedeutet das Allah uns außerdem erlaubte, dass wir Frauen, mit der Absicht sie zu heiraten, auch mit unserem Geld begehren dürfen. So sagt es das islamische Gesetz. Wir dürfen bis zu 4 der freien islamischen Frauen wählen. Das ist das Limit, neben dem das unsere Rechte Hand besitzt.“

Und wenn ihr fürchtet, die weiblichen Waisen nicht gerecht behandeln zu können, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier. Doch wenn ihr fürchtet, sie nicht gleich behandeln zu können, dann heiratet eine oder was im Besitz eurer rechten Hand ist.
(S4/V3)

„Wenn wir eine Frau geheiratet und genossen haben, dann müssen wir ihr, ihr gottgegebenes Recht zusprechen. Allah sagte“:


…Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise! (24)

„Und es besteht keine Schande darin, wenn die Frau und der Mann darüber hinaus Übereinkünfte treffen (die Brautgabe). Sollte die Frau aus Liebe zu dem Mann, auf einen Teil der Gabe verzichten wollen, so ist dies für ihren Mann eine Freude.“

Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.
(S4/V4)




„Sollte die Frau die Scheidung verlangen, weil sie z.B. doch nicht mit der Heirat zufrieden ist und sollte noch kein Geschlechtsverkehr vollzogen worden sein, dann verfällt ihr Recht auf die Brautgabe. Dies gilt nur wenn noch kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Sollte sie also davor aus der Heirat austreten wollen so ist es das Gesetz Allahs das die Brautgabe verfällt. Es wäre nicht rechtens würde sie die Brautgabe trotzdem erhalten, obwohl sie sich sofort wieder scheiden lassen will und noch keine Intimität zwischen ihr und ihrem Mann stattgefunden hat. So soll sie die Brautgabe erstatten (an ihren Mann).“

„Falls ihr Mann sich dazu entscheiden sollte sich vor der Intimität scheiden lassen zu wollen, die Frau jedoch nichts dergleichen geäußert hat, so steht ihr die Hälfte der Brautgabe weiterhin zu. Die andere Hälfte ist dem Mann zu erstatten. Dies ist so, weil es die Entscheidung des Mannes und nicht seiner Frau war. Es ist seine Pflicht die Hälfte der Brautgabe zu geben! Allah sagte“:

Und wenn ihr sie entlasst, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es euch oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erlässt es. Und wenn ihr es erlasst, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesst nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl was ihr tut.
(S2/V237)

„Die wahre Interpretation des Verses“:

…, es sei denn, sie erlassen es euch oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erlässt es.

„Er bedeutet das, wenn die Frau den Scheidungswillen ihres Mannes akzeptiert, die Hälfte der Brautgabe für sie verwirkt. Allah gab ihr oder demjenigen der den Heiratsvertrag hält, jedoch auch die Möglichkeit gänzlich darauf zu verzichten.“

„Wichtig hierbei ist, dass der Mann sich aus freien Stücken und ohne mit der Frau Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, scheiden lassen will. Wenn dies der Fall ist tritt die oben genannte Regel (halbe Brautgabe) für den Mann in Kraft, außer die Frau oder der, der den Heiratsvertrag (ggf. ihr Vormund) hält verzichtet darauf. Allah bestimmte dies um eine übermäßige Scheidungsrate zu verhindern. Allah sagte, dass das Verzichten auf die Brautgabe jedoch näher an der Gottesfürchtigkeit ist.“

… Und wenn ihr es erlasst, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesst nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl was ihr tut.

„Sollte es allerdings so sein, das der Mann sich von der Frau scheiden lassen will und der Geschlechtsakt schon vollzogen wurde, so steht im kein Anrecht auf eine Rückgabe der Brautgabe zu. Selbst wenn die Brautgabe nur ein „Qintar“ Gold gewesen sein sollte. So Sagte Allah“:


Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen, einen Qintar (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen?
(S4/V20)

Nun zu dem Fall das die Frau sich nach vollzogenem Geschlechtsakt von ihrem Mann trennen möchte. In diesem Fall geht die Hälfte der Brautgabe zurück an den Mann und die andere Hälfte verwirkt (bleibt bei der Frau). Ganz gleich ob sie eine Jungfrau oder eine schon mal verheiratete war, ihr steht die Hälfte dessen was er gezahlt hat zu da er sich auch mit ihr zusammen vergnügt hat.“

„Manche Männer sind gewieft. Es gibt Männer die sich heimlich von ihrer Frau scheiden lassen möchten, es jedoch nicht sagen. So verwehren sie den Frauen ihre mit der Heirat verbundenen Rechte bei Nacht so dass die Frauen irgendwann sagen dass sie sich scheiden lassen wollen. Die Männer tun dies um die Hälfte der Brautgabe zurückzugewinnen. Allah weiß wohl Bescheid und daher sagte er“:

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht, um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen als Brautgabe gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt gütig mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
(S4/V19)

„Ihr gottgegebenes Recht verwirkt in diesem Fall also nur, sollte sie sich der Hurerei schuldig gemacht haben!“

„Ihr Gläubigen, Allah hat es uns verboten Frauen zu der Heirat zu zwingen. Sollte sie euch nicht wollen so ist dies ihr Recht. Wer es jedoch doch tut, der schadet sich damit selbst. Allah sagte“:

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht, um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen als Brautgabe gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt gütig mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
(S4/V19)

Beerben= Wenn der Mann einer Frau stirbt und die Familie des Mannes die Frau dann erbt (das Heiratsrecht für sie hat. Allah hat dies verboten da es ihrem freien Willen untersteht wen sie heiratet.

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben:

„Gemeint ist das ein Mann eine Frau zur Heirat zwingt obwohl sie ihn nicht heiraten möchte. Wenn ein Mann eine Frau beerbt bedeutet das zum Beispiel“:

-der Vater eines Mädchens stirbt
-der Bruder des Vaters (ihr Onkel) nimmt sie auf und agiert als Vormund
-dann verheiratet der Onkel das Mädchen an seinen Sohn obwohl das Mädchen dagegen ist
„Da Allah genau das verboten hat, bedeutet es, dass eine Frau nicht beerbt werden kann, ja sogar nicht beerbt werden darf. Allah befahl uns, sie nicht gegen ihren Willen zu heiraten/ zu verheiraten. Wenn sie diejenigen nicht heiraten möchte, die ihr einen Antrag gemacht haben dann ist das ihr Recht. Es ziemt sich auch nicht (für die Männer) ihre Familien mit Geld oder sonst irgendetwas zu bestechen/ locken damit sie ihr die Heirat einreden oder über ihren Kopf hinweg entscheiden. Es ist schlichtweg verboten. Lasst euch davor warnen eure Töchter in die Unkeuschheit zu treiben, wenn sie die Keuschheit begehren. Lasst euch davor warnen sie in die Hände eines Mannes zu treiben den sie nicht lieben. Sollte sie einen Mann aus Liebe begehren, weil sich 2 Seelen getroffen haben, sogar wenn er in euren Augen nur arm und unpassend scheint, dann lasst sie heiraten. Zwingt euren Töchtern kein Leben in Frust auf, weil sie den Falschen oder aus Zwang heiraten mussten. Es ist besser für sie in einer Hütte zu sein mit dem den sie liebt, als in einem Schloss mit dem den sie hasst.“


„Wenn der Mann nun seine Frau hasst, sie deswegen bedrängt/ einschränkt/ ungerecht behandelt damit sie sich scheiden lassen will so dass er die Hälfte der Brautgabe zurück bekommt, dann lasst euch ermahnen. Allah hat dies klar verboten. Dies könnte z.B. passieren wenn der Mann sich aus variierenden Gründen in eine andere Frau verliebt. Wir gehen in dieser These davon aus dass an der Frau nichts auszusetzen ist sprich, sie religiös und eine gute Ehefrau ist. Wenn er diese Frau nun hasst, weil er eine andere schöner findet, er aber Kinder von seiner ersten Frau hat, sie nur nicht mehr liebt, weil er von einer anderen Frau mehr beeindruckt ist, dann gibt ihm das nicht das Recht sie ungerecht zu handeln. Sollte die zweite Frau sich auf ihn einlassen während er mit der ersten verheiratet ist, dann ist das eine Straftat. Sollte sie eine Gläubige sein so würde sie sich höchstens darauf einlassen seine zweite Frau zu werden. Das wäre wie Licht das über Licht kommt, vorausgesetzt, er behandelt beide Frauen gerecht. Das ist die Bestimmung Allahs. Also ist eine Frau für eine andere (aus Lust) zu verlassen nicht gut. Allah sagte“:

O ihr, die ihr glaubt! Euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht, um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen als Brautgabe gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt gütig mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.
(S4/V19)

„Heiratet ihr zwei Frauen, dann seid euch sicher sie gerecht zu behandeln! Solltet ihr eine von ihnen unterdrücken, dann merkt euch, dass die Gebete der Unterdrückten erhört werden. Seid gerecht und fair und fügt euch nicht selbst Schaden zu.“

…, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier. Doch wenn ihr fürchtet, sie nicht gleich behandeln zu können, dann heiratet eine oder was im Besitz eurer rechten Hand ist.
(S4/V3)


„Sich mit reinem Gewissen daran zu halten ist besser für uns und näher an der Rechtschaffenheit, also fragt euch selbst ob ihr Gerecht sein werdet oder es nicht könnt. Allah weiß sehr wohl über uns Bescheid. Manche, denen noch kein Wissen zu Teil wurde sagen, dass es nicht schlimm ist seine Frauen ungerecht zu behandeln, wenn man es nicht besser kann. Dies ist nichts weiter als falsche Interpretation und klar das Werk Satans.“

Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich der einen Frau zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasst. Und wenn ihr es wieder gut macht und gottesfürchtig seid, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig.
(S4/V129)

„Nun könnte ein jeder Mann denken, dass es die Entscheidung von Allah war, dass es gar nicht möglich ist seine Frauen gerecht zu behandeln, obwohl man es doch eigentlich möchte. Die Wahrheit ist, dass Allah damit die Liebe gemeint hat. Allah platzierte immer nur ein Herz in einem jeden Mann und nicht zwei. Das Zusammenspiel zwischen Mann und Frau ist hierbei natürlich relevant. Wie ist das Verhältnis, Stützt die Frau den Mann, macht sie ihm das Leben leichter etc., denn genauso gewinnt eine Frau das Herz eines Mannes so dass er gar keine andere Frau gleich lieben kann. Das heißt also dass ein Mann nie den gleichen Betrag an Liebe für z.B. zwei Frauen aufbringen kann. Allah jedoch ist Barmherzig, da er dies wusste gab er uns die Chance, es auf die oben im Vers beschriebene Weise richtig zu machen. Man könnte es auch so beschreiben das man die Liebe zwischen den Frauen gerecht aufteilt.“

„Es ist also verboten dass er sich gänzlich mit der einen Frau befasst, während er die andere außer Acht lässt. In der Art des Umsorgens und wie er sie bei Nacht behandelt, kann er sehr wohl gerecht sein. Sollte er die Balance nicht halten, dann schadet er sich nur selbst. So sind die Gesetze der geraden islamischen Religion. Allah ist mein Zeuge das ich im Quran nichts über die Heirat aus Lust gefunden habe (nichts das sie bestätigt). Ich glaube nicht an die Heirat aus Lust und sie kann nur des Satans sein.“

Und verwehrt sind euch verheiratete Frauen außer denen, die ihr von Rechts wegen besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, dass ihr mit eurem Geld Frauen begehrt, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise! (24)
(S4/V24)

„Zu eurer Schande, Oh Leute der Shiaa, wie konntet ihr nur denken das dieser Vers euch die Heirat aus Lust erlaubt? Dies ist wahrlich eine Lüge ggü. Allah. Oh ihr Sunni und Al- Jammah, auch ihr sagtet das die Heirat aus Lust zuvor geboten war und das Allah sie später verbot. Fürchtet ihr Allah etwa nicht? Allah gebot die Heirat aus Lust in keinem seiner Bücher. Keinem Propheten, vom ersten bis zum Siegel Mohammad (saw), wurde dies offenbart. Friede soll ihnen und ihren Familien zu Teil sein. Oh Nation des Islams, sie nahmen diesen Vers um die Heirat aus Lust zu rechtfertigen (S4/V24) jedoch interpretierten sie ihn falsch!“

„Gepriesen sei Allah. Wie könnt ihr es wagen die Worte Allahs zu ändern und über Allah zu sagen was ihr nicht wisst!? Hier erklären wir den Vers aus dem noblen Quran! Nachdem Allah euch erklärte welche Frauen für euch verboten seien, erklärte er euch welche euch nicht verboten seien und die Regeln die die Heirat betreffen.“
…, zur Ehe und nicht zur Hurerei. Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe.

„Soll Allah euch leiten auf dass ihr einen geraderen Weg geht. Ihr sagtet die Heirat wäre al- motaah (Vergnügen, Freude, Lust, Genuss). So habt ihr die Worte Allahs verändert. Wir erklärten euch jedoch, dass das bedeutet das, wenn die Frau die Scheidung verlangt bevor der Geschlechtsakt vollzogen wurde, ihr Recht auf die Brautgabe verwirkt. Allah sagte“:

Die Scheidung ist zweimal. Dann sollen die Männer und Frauen in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgendetwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen gegeben habt (Brautgabe), es sei denn, beide befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, dass sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs. So übertretet sie nicht! Wer die Schranken Allahs übertritt- das sind diejenigen die Unrecht tun!
(S2/V229)

„So ist es, dass sie ihm die Hälfte der Brautgabe zurück geben muss, wenn sie sich von ihm scheiden lassen will. Wenn er aber von sich aus die Scheidung will damit er sich eine andere Frau nehmen kann, so lässt er ihr die volle Brautgabe. Es ist ihm nicht erlaubt selbst ein Qintar Gold von ihr zu nehmen.“

… Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe.

„Das bedeutet dass er ihr die volle Brautgabe geben muss und davon, im Falle der Scheidung, nichts von ihr zurück/ wegnehmen darf. Ein Qintar Gold entspricht einem Kilogramm Gold. Es ist ihre Brautgabe und diese darf nur bei oben genannten Bedingungen erstattet werden.“

Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen, einen Qintar (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen?
(S4/V20)

„Der Genuss der Heirat ist das sich Mann und Frau miteinander vergnügen. Der Genuss ist nicht die Heirat an sich und von daher gibt es auch keine Heirat aus Genuss/ Lust. Ihr sagtet die Heirat wäre Al-Mutaah (Lust/ Genuss). Wer soll euch vor Allah beschützen, Oh ihr, die ihr gebietet was Allah verbot? Niemand kann euch vor Allah beschützen außer Allah selbst.“

OH LEUTE DER SUNNI UND SHIA; IMAM NASSER MOHAMMAD LÄDT EUCH EIN; MIT IHM ZU DISSKUTIEREN; AUF DAS IHR DIE WAHRHEIT SEHT. ER LÄDT EUCH EIN MIT IHM AUF SEINER WEBSEITE (MAHDI-ALUMMA.COM) ZU DEBATIEREN!

„Nun zu den Regeln der Scheidung aus dem noblen Buch“:

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Friede sei mit den Propheten und gepriesen sei Allah, der Herr der Welten.

Oh du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht ob Allah danach etwas Unvermutetes geschehen lassen würde. (1)
Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Dem der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg, (2)
Und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allah vertraut- für den ist er sein Genüge. Wahrlich, Allah setzt durch, was Er will; sie Allah hat für alles eine Bestimmung gemacht. (3)
Wenn ihr Zweifel hegt über jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, dann wisst, dass ihre Frist drei Monate beträgt, und das gleiche gilt für diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Für die Schwangeren soll die Frist so lange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem der Allah fürchtet, wird Allah Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (4)
Das ist Allahs Befehl, den Er euch herab gesandt hat. Und wer Allah fürchtet- Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben. (5)
(S65/V1-5)

„Oh ihr Muslim, die Scheidung von den Frauen ist laut dem islamischen Gesetz, erst gültig, wenn die Scheidungsfrist der Frauen abgelaufen ist. Die Frist beträgt drei Monate für die Frauen die nicht schwanger sind und deren Männer gestorben sind. Die Scheidung ist also ungültig wenn die gesetzte Frist noch nicht abgelaufen ist und erst nach ablaufen der Frist sind sie geschiedene Leute. Es ist der Frau erlaubt in dem Haus des Mannes zu bleiben bis die Zeit abgelaufen ist und dann müssen sie entscheiden ob sie die Scheidung vollziehen oder doch zusammen bleiben wollen. Für diejenigen deren Männer gestorben sind beträgt die Frist vier Monate und zehn Tage!“

„Es ist den Frauen erlaubt während der Frist in den Häusern der Männer zu bleiben, das heißt aber auch das sie immer noch die rechtmäßigen Frauen der Männer sind, falls sie die Scheidung doch nicht mehr wollen (nach z.B. Bedenkzeit) und sich wieder auf ihre Männer einlassen wollen (z.B. auch Geschlechtsverkehr haben). Es ist dem Mann also nicht erlaubt sie rauszuschmeißen, sollte die Frist noch nicht abgelaufen sein, außer sie hat eine Abscheulichkeit begangen. Oh ihr Muslim, tut wie Allah euch geheißen hat. Unterdrückt die Frauen nicht und werft sie auch nicht einfach so aus euren Häusern wenn sie die Scheidung gerade mal angedeutet haben. Es ist den Frauen nicht erlaubt das Haus der Familie zu verlassen bis die Frist abgelaufen ist. Das wäre eine Überschreitung der Grenzen Allahs. Wer dies tut schadet sich nur selbst.“

Oh du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht ob Allah danach etwas Unvermutetes geschehen lassen würde. (1)


„Der Grund warum die Frauen zuhause bleiben sollen ist jener, dass die Wut des Mannes vielleicht vergeht und er bereut die Scheidung gewollt zu haben bevor die Frist abgelaufen ist. Es könnte sein das Mann und Frau sich dann wieder einigen und die Liebe größer wird als sie zuvor war. Das ist die Weisheit die in dem Befehl steckt, dass sie das Haus der Familie nicht verlassen soll. Stolz kann leicht zur Sünde führen und eine getätigte Sünde zu weiterem übel. Mit dem Haus der Familie ist das Haus des Mannes gemeint.“

…Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht ob Allah danach etwas Unvermutetes geschehen lassen würde. (1)

„Es könnte auch sein das Allah eine Situation bringt die den Scheidungswillen der beiden wieder rückgängig macht bevor die Frist abgelaufen ist. Wenn sie sich wieder aufeinander eingelassen haben bevor die Frist abgelaufen ist, dann gilt die Scheidung nicht und sie sind weiterhin ein Ehepaar.“

„Wenn die drei Monate doch abgelaufen sind und sie sich nicht wieder aufeinander eingelassen haben ist die Scheidung rechtens. Am ersten Tag nach den drei Monaten ist die Frau dem Mann wieder verboten und es wäre eine Sünde sollten sie sich aufeinander einlassen. Sollte derjenige der den Ehevertrag hält jedoch am selbigen Tag einen neuen Ehevertrag aushandeln und sie lassen sich danach aufeinander ein so sind sie wieder dazu berechtigt. Sollten sie sich haben scheiden lassen dann gilt dies als eine Scheidung auch wenn der Mann dreimal gesagt hat: Du bist geschieden!. Ab diesem Moment ist es der Frau erlaubt das Haus zu verlassen und die Scheidung zu vollziehen (die Scheidung mit der Trennung d.h. ohne das sie noch bei ihm im Haus bleiben muss) und diese Scheidung zählt als eine Scheidung.“

„Falls, nachdem sie wieder bei ihrer Familie ist und sie zurück zu ihrem ehemaligen Mann möchte, dann ist es dem Vormund nicht erlaubt ihr einen neuen Ehevertrag zu verbieten solange ihr ehemaliger Mann sie auch zurück möchte.“

Und wenn ihr die Frauen entlasst und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen unter euch, die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisst nicht!
(S2/V232)

„Eine Heirat ist nur mit einem rechtmäßigen Heiratsvertrag gültig. Eine Ehe ohne Vertrag ist keine Ehe. Ihr Vormund kann diesen ausstellen. Ein Heiratsvertrag kann nur zweimal ausgestellt werden da, wenn sich ein paar ein drittes Mal hat scheiden lassen, es nicht noch einmal heiraten kann. Wenn die Frist der Frau abgelaufen ist verwirkt ein Ehevertrag. Falls sie danach wieder heiraten wollen muss ein neuer Vertrag ausgestellt werden. Nach der dritten Scheidung muss die Frau das Haus des Mannes verlassen und kann nicht wieder zu ihm zurück. Sie kann nur einen anderen Mann ab da an heiraten.“

Die Scheidung ist zweimal, dann sollen sie in angemessener Weise behalten oder in gütiger Weise entlassen… (229)
„Manche gelehrte könnten jetzt sagen: Hey, warte… Dieser Vers sagt die Scheidung ist nur zweimal! Der Imam antwortet: Ja, die Heirat ist zweimal und die Scheidung ist zweimal und zuvor antwortete ich detailliert auf diese Frage. So fragt der Imam euch: Nachdem die Scheidung ein drittes Mal vollzogen wurde, ist dort eine Frist die eingehalten werden muss oder können sie wieder zueinander kommen? Ihr kennt die Antwort mittlerweile. Die Frist beträgt drei Monate. Ist es ihr möglich vor den drei Monaten jemand anderen zu heiraten? Auch diese Antwort kennt ihr bereits. Sie lautet nein. Ist es erlaubt sie vor der Frist aus euren Häusern zu entlassen? Allah sagte es ist nicht erlaubt bevor die Frist abgelaufen ist. Wenn es also die dritte Scheidung ist, dann bleibt sie für drei Monate in seinem Haus, genauso als wäre es eine erste oder zweite Scheidung, und danach kann sie entlassen werden. Drei Monate sind 90 Tage und diese laufen ab, wenn die Sonne am 90igsten Tag untergegangen ist. Danach kann sie ihn nicht mehr heiraten da die Scheidung nur zweimal ist. Gehorcht Allah oh ihr Muslim.“

Oh ihr die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann von ihnen scheiden lasst, ehe ihr sie berührt habt, so besteht für euch ihnen gegenüber keine Wartefrist, die sie einhalten müssten. Darum beschenkt sie und entlasst sie auf geziemende Weise.
(S33/V49)

„Es gibt also keine Frist wenn sie sich noch nicht berührt haben und es soll ihr die Hälfte der Brautgabe gegeben werden.“

Und wenn ihr sie entlasst, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn sie erlassen es euch oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erlässt es. Und wenn ihr es erlasst, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Vergesst nicht einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl was ihr tut.
(S2/V237)

„Es ist der Frau erlaubt sofort nach dem Verlassen des Hauses des Mannes zu heiraten, wenn sie sich nicht berührt haben. Dies ist so weil dann keine Frist für sie besteht.“

„Oh islamische Nation unterrichtet eure Gelehrten falls sie etwas anderes über die Heirat und Scheidung im Islam sagen. Was der Mahdi euch sagt ist auch das was der Prophet Mohammad saw damals gesagt hat. Es ist den Gelehrten nicht erlaubt Schweigen darüber zu wahren. Lasst das Buch Allahs unser Richter sein. Wenn sie entdecken das das was der Mahdi sagt nicht mit dem Quran übereinstimmt dann ist es niemandem erlaubt ihm zu folgen. Glaubt ihm erst wenn der Quran seine Aussagen beweisen. Oh Leute, hört auf die Frauen zu unterdrücken egal ob sie an die Torah, Bibel oder den Quran glauben. Der Mahdi warnt euch vor einer schlimmen Strafe solltet ihr nicht hören.“

…und die die sich nicht nachdem richten was Allah herab gesandt hat- das sind die Frevler. (5/47)
…und wer sich nicht nachdem richtet was Allah herab gesandt hat- das sind die Ungläubigen. (5/44)
…und wer sich nicht nachdem richtet was Allah herab gesandt hat- das sind die Ungerechten. (5/45)

„Wenn ihr die Regeln der Scheidung und Heirat befolgt wird die Scheidungsrate nur noch 5% betragen. So folgt dem Imam Mahdi Nasser Mohammad auf das Allah euch verzeiht. Friede sei mit den Propheten und alles Lob gebührt Allah.
Bruder der Islamischen Gelehrten, Imam Nasser Mohammad al Yemeni

اقتباس: اضغط للقراءة
Zuletzt aktualisiert: 16-08-2016 03:09 PM