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مشاهدة النسخة كاملة : Das Urteil über das Fasten für schwangere und stillende Frauen



Admin
26-06-2015, 08:49 PM
Imam Nasser Mohammed El-Yemeni
08 - 09 - 1433 H
27 - 07 - 201 M
10:21 AM
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Das Urteil über das Fasten für schwangere und stillende Frauen

Zitat von Arwa:
Im Namen Allahs des Allbarmers, des Barmherzigen, Friede sei auf alle Boten Allahs und seine Angehörigen und auf unsere Imam Almahdi Nasser Mohammed El-Yemeni und auf seine Anhänger.

Lieber Imam, bezüglich die Schwangere in den ersten Monaten der Schwangerschaft, was ist die Regel dafür wenn die werdende Mutter aus Angst dass das Fasten der Fötus schaden könnte nicht fastet , weil er bekommt keine Nahrung und sein Wachstum beeinträchtigen könnte.
Man findet kein ausdrücklichen Hadith dafür, muss sie die Tage wo sie gegessen hat nachfasten? oder als Ersatz für jeden Tag soll sie die Speisung eines Armen auferlegen.
Ich hoffe um ihr Antwort


Im Namen Allahs des Allbarmers, des Barmherzigen, Friede sei auf allen Boten und aller Dank an Allah Herr der Welten

Oh meine fragende Schwester, wegen das Fasten bekommt der Fötus keine schaden bis seine Mutter unter schwere Hunger und extremen Durst ausgesetzt ist.
Wenn eine schwangere Frau fühlt sich unter der Fasten , an Durst und Hunger schwer belastet , so ist sie verpflichtet ihr fasten zu brechen damit ihr Kind keine Schaden bekommt oder sogar zum sterben bedroht.

Wenn die schwangere Frau will das Fasten im Ramadan weiter fasten , sollte sie die Sonne meiden , lange aufbleiben Stress und anstrengende Arbeiten vermeiden,sie soll lange Stunden bis zum Gebetszeit schlafen, so dass sie sich selbst und ihr ungeborenes Kind schont.

Wenn das Fasten für sie schwierig ist und trotzdem will sie sich gedulden , dann es ist verboten ihr ungeborenes Kind schaden zu fügen, sie muss auf ihn Rücksicht nehmen , daher soll sie ihr fasten brechen und die Tage außerhalb der Schwangerschaftszeit nachholen, und dasselbe auch gilt für die Stillende Mutter.

Fertig ist die Aussage des Mahdis über die Angelegenheit die du ihn um Auskunft gefragt hattest, wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.

bezüglich, Fidya (wörtlich Lösegeld) des Fastens, fand ich sie nicht in Gottesbuch, sie gilt nur für diejenigen die auf Dauer nicht mehr fasten können.
und zu Allah werden (all) die Angelegenheiten zurückgebracht.

Euer Bruder Imam Al-Mahdi Nasser Mohammed El-Yemeni


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